Allgemeine Geschäftsbedingungen bellicon Europe GmbH
Kommerzielle Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden (B2B)
für den Warenvertrieb der bellicon Europe GmbH A. Anwendungsbereich
1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen der bellicon Europe GmbH (im Folgenden: bellicon Europe) und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Warenvertrieb außerhalb des Online-Shops bzw. der Websites von bellicon Europe, insbesondere für den Vertrieb der Trampoline. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB als für sich verbindlich an. Etwaige abweichende Vertragsbedingungen oder AGB des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn bellicon Europe deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragspartner des Kunden ist die bellicon Europe GmbH, Poststraße 4-5, 10178 Berlin.
3. Der Warenvertrieb auf Basis der vorliegenden AGB erfolgt ausschließlich an Geschäftskunden (B2B). Vorliegende AGB richten sich daher nicht an Verbraucher i.S.v. § 13 BGB.
4. Sind dem Kunden die AGB aus einem ersten Vertrag bekannt, gelten sie auch für alle folgenden Verträge und Rechtsgeschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer wiederholten Übersendung bedarf, solange von der bellicon Europe keine gegenteilige Mitteilung erfolgt.
5. Die bellicon Europe GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für den Vertrag mit dem Kunden gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung. In einer laufenden Geschäftsbeziehung wird der Kunde über eine Änderung der AGB informiert; die geänderten AGB gelten sodann für alle auf diese Information folgenden Rechtsgeschäfte.
B. Vertragsschluss, Beschaffenheitsvereinbarungen
1. Der Vertragsschluss mit dem Kunden kommt wie folgt zustande: bellicon Europe sendet dem Kunden auf dessen Anfrage zunächst ein noch unverbindliches Angebot für einen Vertragsschluss zu. Indem der Kunde erklärt, einen Vertrag auf Basis des Angebots abschließen zu wollen, gibt er von seiner Seite ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags auf Basis der im Angebot genannten Konditionen ab; diese Vertragserklärung des Kunden muss in Textform (mindestens E-Mail) gegenüber bellicon Europe erfolgen. bellicon Europe nimmt das Vertragsangebot des Kunden durch telefonische Erklärung oder durch Erklärung in Textform an.
2. Die bellicon-Trainerausbildung/ bellicon-Workshop kann bis maximal 14 Tage vor Ausbildungsbeginn kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Danach fallen 25% Stornogebühren an. Bei einer Stornierung, welche 7 Tage (oder weniger) vor Ausbildungsbeginn erfolgt, fallen 50% Stornogebühren an. Eine Umbuchung ist nach diesem Termin nicht mehr möglich.
3. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. In Ermangelung einer vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bestimmte Eigenschaften von Mustern sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als Beschaffenheitsvereinbarung festgehalten wurden. Im Übrigen sind mündliche Nebenabreden nur verbindlich, wenn sie dem Kunden von bellicon Europe ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
C. Preise und Bezahlung, Zurückbehaltungsrecht
1. Der für die betreffende Ware zu zahlende Preis, die für den konkreten Vertrag anfallenden Versandkosten, etwaige anfallende Mehrwertsteuer sowie etwaige Versicherungskosten werden im Vertrag jeweils festgehalten und vom Kunden mit Vertragsschluss akzeptiert. bellicon Europe ist zum Abschluss einer Transportversicherung nicht verpflichtet. Wünscht der Kunde eine solche Versicherung, so ist dies im Vertrag ausdrücklich zu vereinbaren. Versand- und etwaige Versicherungskosten trägt der Kunde. Die jeweils angegebenen Endpreise verstehen sich in EURO.
2. Etwaige dem Kunden in einem bestimmten Fall gewährte Preisnachlässe gelten ausschließlich für den konkreten Einzelfall und begründen keine Bindung für künftige Verträge.
3. Nach Zustandekommen des Vertrags mit bellicon Europe erhält der Kunde eine Rechnung über den zu zahlenden Betrag. Hat der Kunde gegenüber bellicon Europe seine E-Mail-Adresse bekanntgegeben, so erklärt er sich mit dem Erhalt der Rechnung als PDF-Datei per E-Mail einverstanden. Rechnungsbeträge sind nach Erhalt sofort fällig und zahlbar. Auf Punkt D. Nr. 2 dieser AGB wird hingewiesen.
5. Es wird vereinbart, dass der Kunde ohne Mahnung in Verzug gerät, wenn er eine gemäß dem vorstehenden Punkt C. Nr. 3 fällige Rechnung nicht spätestens binnen 2 Wochen ab Rechnungserhalt zahlt.
6. bellicon Europe behält sich vor, für jede Mahnung ab Verzug des Kunden eine Aufwandspauschale von 2,50 € zu erheben. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass bellicon Europe kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens sowie von Verzugszinsen gemäß § 288 BGB bleibt unberührt. Ab Verzug ist bellicon Europe ferner berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss in Textform erfolgen.
7. Bestehen fällige offene Forderungen von bellicon Europe gegenüber dem Kunden, so ist bellicon Europe berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen, bis der Kunde seinen Verpflichtungen nachgekommen ist (Zurückbehaltungsrecht). Dies gilt auch für offene Forderungen, aus einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen bellicon Europe und dem Kunden.
D. Versand, Lieferung, Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Versandkosten, sonstiger Nebenkosten und Verzugszinsen bleibt alle Ware Eigentum von bellicon Europe.
2. bellicon Europe ist nicht zur Vorleistung verpflichtet. Bestellte Ware wird erst versandt, wenn die vom Kunden geschuldete Zahlung bei bellicon Europe eingegangen ist.
3. Die Lieferung wird an vom Kunden bei Bestellung angegebene Lieferadresse veranlasst. Sollte die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zustellbar sein, trägt der Kunde etwaige dadurch entstehende Mehrkosten (z.B. nochmalige Anlieferung, Lagerung). Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Ware geschuldet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem er durch Nichtannahme der angebotenen Ware in Annahmeverzug gerät, § 300 BGB. Das Recht zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Während des Annahmeverzugs des Kunden haftet bellicon Europe nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4. Ist der Kunde Unternehmer, so wird hiermit vereinbart, dass bellicon Europe seine Vertragspflichten erfüllt hat, wenn die Ware ordnungsgemäß an ein Transport- oder Versandunternehmen übergeben wurde (Versendungskauf gemäß § 447 BGB). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware trägt ab deren Übergabe an das Transport- oder Versandunternehmen der Kunde; ab diesem Zeitpunkt entstandene Schäden oder Verluste sind gegenüber dem Transport- bzw. Versandunternehmen geltend machen.
5. Die voraussichtliche Lieferzeit wird jeweils im Vertrag mit dem Kunden vereinbart. Sieht der Vertrag keine bestimmte Lieferzeit vor, so ist eine bestimmte Lieferzeit nicht vereinbart. Eine vereinbarte Lieferzeit beginnt erst mit Geldeingang bei bellicon Europe zu laufen. Tritt nach Vertragsschluss eine unerwartete Lieferverzögerung ein, wird bellicon Europe den Kunden unverzüglich informieren. Sofern sich aus dem Vertrag mit dem Kunden nichts Abweichendes ergibt, gilt Lieferung ab Berlin als vereinbart.
E. Garantien, Mängelgewährleistung, Haftung
1. bellicon Europe gewährt keine über die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte hinausgehenden Garantien. Davon unberührt bleiben etwaige Garantien des Herstellers der Waren. Bei Trampolinen der Marke bellicon® betragen diese 3 Jahre auf die Trampolinrahmen, 3 Jahre auf die Sprungmatte und die Gummikappen sowie eine Gewährleistung von 2 Jahren auf die Seilringe, wobei ein Verschleiß (ausleiern, "aufflauschen", etc.) ausgeschlossen ist.
2. bellicon Europe ist beim Verkauf von Waren gemäß der §§ 433 ff. BGB zur Mängelgewährleistung verpflichtet. Die Mängelgewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle eines zur Gewährleistung verpflichtenden Mangels steht bellicon Europe zunächst ein Nacherfüllungsrecht zu, sollte sich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 437 ff. BGB nichts Abweichendes ergeben. Wechselt bellicon Europe im Zuge einer Nacherfüllung ein defektes Teil aus, so erwirbt bellicon Europe an dem ausgewechselten Teil Eigentum.
3. Es wird vereinbart, dass die Wahl der Art der Nacherfüllung i.S.v. § 439 Abs. 1 BGB (Reparatur oder Austausch) bei bellicon Europe liegt.
4. Verschlechterungen der Ware, die durch ein Fehlverhalten des Kunden, z.B. unsorgfältiges Auspacken, unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Montage etc. durch den Kunden oder dessen Beauftragte entstanden sind, stellen keine zur Gewährleistung verpflichtenden Mängel dar. Dies gilt auch für Verschlechterungen der Ware, die durch eine sonstige bestimmungswidrige Einflussnahme auf die Ware durch den Kunden oder Dritte entstanden sind. Ebenfalls stellen Verschlechterungen der Ware infolge natürlichen Verschleißes keine Mängel dar, die bellicon Europe zur Gewährleistung verpflichten. Die natürliche Lebensdauer eines Verschleißteils kann bei starker Beanspruchung kürzer sein als die Mängelgewährleistungsfrist; Mängelrechte kann der Kunde auch in diesem Fall aus einem natürlichen Verschleiß nicht herleiten. Insbesondere sind hierbei bei Trampolinen die Seilringe zu nennen. Die durchschnittliche Verschleißgrenze beträgt ab März 2016 ca. 450 Stunden (vorher ca. 200 Stunden).
5. Sollte der Kunde einen Mangel anzeigen und bellicon Europe daraufhin Mängelbeseitigungsmaßnahmen (z.B. Anfahrt) in die Wege leiten, obwohl sich im Ergebnis herausstellt, dass kein zur Gewährleistung verpflichtender Mangel vorliegt (siehe dazu den vorstehenden Punkt E Nr. 4), ist der Kunde verpflichtet, bellicon Europe etwaige durch die eingeleiteten Maßnahmen entstandenen Kosten gegen Nachweis zu erstatten. Bei natürlichem Verschleiß liegt KEIN zur Gewährleistung verpflichtender Mangel vor.
6. bellicon Europe empfiehlt allen Kunden dringend, eine mit beschädigter Verpackung eintreffende Lieferung unmittelbar bei Entgegennahme der Ware gegenüber der Transportperson zu rügen und sich die Beanstandung gegenzeichnen zu lassen, um durch die vorbehaltlose Annahme einer Ware mit beschädigter Verpackung nicht die Durchsetzung etwaiger Rechte wegen Transportschäden gegenüber der Spedition oder dem Transportunternehmen zu erschweren.
7. Ist der Kunde Unternehmer und der Kauf auch für ihn ein Handelsgeschäft, hat er die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich, zu untersuchen und bellicon Europe etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen, § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen bei Untersuchung nicht erkennbaren Mangel handelt. Zeigt sich ein solcher Mangel später, muss die Mängelanzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
8. Die Schadensersatzhaftung von bellicon Europe ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von bellicon Europe beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch bellicon Europe vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurden und für Schäden, für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht. Ferner haftet bellicon Europe für Schäden aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten, die so wesentlich sind, dass sie die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten); bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung aber auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen haftet bellicon Europe nach den vorstehenden Regelungen wie für eigenes Verschulden.
9. Für etwaige Lieferverzögerungen haftet bellicon Europe nur, wenn die Verzögerung auf einen von bellicon Europe oder seine Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Umstand zurückgeht, und dann auch nur unter den Voraussetzungen des vorstehenden Punkt E. Nr. 8 dieser AGB. bellicon Europe haftet indes nicht bei einer Lieferverzögerung aus Gründen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Aussperrung oder Streiks oder sonstigen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von bellicon Europe oder seiner Erfüllungsgehilfen.
F. Geistiges Eigentum
1. bellicon® JUMPING ist eine eingetragene Marke. Jede unbefugte Verwendung der Marke ist untersagt und wird markenrechtlich verfolgt.
2. Das Logo von bellicon® JUMPING sowie das Layout der Websites sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für alle darin enthaltenen Werke wie Texte, Schriftzüge, Abbildungen und Fotos. Die jeweiligen Urheber behalten sich alle Rechte an ihren Werken vor.
3. Sofern kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist jede nicht durch den jeweiligen Rechteinhaber genehmigte Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung oder Verwertung der urheber- oder markenrechtlich geschützten Werke oder Zeichen untersagt.
G. Datenschutz
1. bellicon Europe erhebt, speichert und verwendet persönliche Daten nur gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
2. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der bellicon Europe über ihn gespeicherten Daten, soweit technisch möglich und zumutbar. Die Anfrage ist per Post, Fax oder E-Mail an bellicon Europe zu richten.
H. Aufrechnung, Verjährung, Abtretungsverbot
1. Der Kunde darf gegen Forderungen von bellicon Europe nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
2. Ansprüche des Kunden gegen bellicon Europe verjähren binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
3. Der Kunde ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von bellicon Europe nicht zur Abtretung von Ansprüchen aus Verträgen mit bellicon Europe berechtigt.
I. bellicon Academy
Rezertifizierung
Trainer:innen, die aktiv bellicon-Kurse unterrichten und ihre Basisausbildung nach dem 31. Dezember 2024 absolviert haben, sind verpflichtet, ihre Qualifikation einmal innerhalb von 12 Monaten durch eine Rezertifizierung der bellicon Online Academy bestätigen zu lassen. Die bellicon-Lizenz verliert automatisch ihre Gültigkeit, sollte die Rezertifizierung nicht spätestens nach einem Kulanzzeitraum von 3 Monaten, also 15 Monate nach der letzten Rezertifizierung, erfolgen. Die Gültigkeit der Trainerlizenz kann jederzeit durch eine erneute Rezertifizierung verlängert werden. Die Kosten der Rezertifizierung belaufen sich auf 50 EUR pro Jahr und sind in der Membership for GYMs und der Membership for Instructors bereits enthalten.
Academy Memberships
bellicon bietet sogenannte Academy Memberships an. In diesen Memberships haben kommerzielle Nutzer wie Fitnessstudios und andere Gesundheitseinrichtungen sowie Trainer und Trampolin-Enthusiasten die Möglichkeit, die komplette Bandbreite aller bellicon-Wissensinhalte zu nutzen. Dazu gehören Grundausbildung, Fortbildung, Rezertifizierung, regelmäßige Choreografien, Musik, Events und weitere Fortbildungen. Um Zugang zu den individuellen Angeboten zu erhalten, werden personalisierte Rabattcodes pro Membership/Trainer erstellt. Die Nutzung der Codes ist nur durch den jeweiligen Lizenzinhaber gestattet. Bei wiederholtem Missbrauch werden die Kosten dem Membership-Inhaber in Rechnung gestellt. Grundsätzlich sind bestehende Memberships, zum Beispiel bei einem Wechsel von Arbeitsverhältnissen, einmalig auf neue Trainer:innen übertragbar. Bereits durch den vorherigen Inhaber der Membership genutzte Ausbildungen/Workshops in Präsenz, können nicht erneut gebucht werden. Die Onlineangebote hingegen stehen uneingeschränkt zur Verfügung.
Im Falle einer Kündigung werden nach dem Kündigungstermin alle eventuell noch aktiven Onlineausbildungen oder Buchungen zu Präsenzausbildungen systemseitig storniert.
J. Schlussbestimmungen
1. Für alle Rechtsverhältnisse mit bellicon Europe gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
2. Für Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, wird als Erfüllungsort der beiderseitigen vertraglichen Verpflichtungen Berlin, vereinbart.
3. Hat ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder handelt er als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit bellicon Europe.
4. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.
Stand: Mai 2024